Aufgaben einer ILS

Die Aufgaben einer Integrierten Leitstelle (ILS) sind gesetzlich über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen, kurz ILSG (Artikel 2) definiert.

Integrierte Leitstellen haben demnach die Aufgabe, alle Notrufe, Notfallmeldungen und sonstigen Hilfeersuchen sowie Informationen für Rettungsdienst und Feuerwehr in Ihrem Leitstellenbereich entgegenzunehmen.

Neben dem klassischen Notruf gehört hierzu auch die zentrale Aufschaltung der Brandmeldeanlagen und die Entgegennahme von Notfallmeldungen schwerhöriger, ertaubter und sprachgeschädigter Personen.

Die Disponenten der ILS alarmieren alle erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel. Neben den Einsatzkräften der organisierten ersten Hilfe, des Rettungsdienstes, der Bergrettung, der Wasserrettung und der Feuerwehren, fallen hierunter auch die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einrichtungen und sonstigen am Hilfeleistungssystem beteiligten Behörden, Ämter und Institutionen.
 

Weitere zentrale Aufgaben der Integrierten Leitstellen sind

  • Führen eines Bettenkapazitätsnachweises
  • die Darstellung eines gesamtumfänglichen Lagebildes
  • Dokumentation
  • die qualifizierte Einsatzbegleitung und Unterstützung der Einsatzleitung
  • die Unterstützung bei der Alarmierungsplanung und deren praktische Umsetzung
     

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten übernimmt die Integrierte Leitstelle für dringliche Fälle die Funktion des Meldekopfes für die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörde.
 

Weitere wissenswerte Infos

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